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Vorbemerkung​

Geschrieben von Prof. Dr. med. Carl Schirren

Zu allen Zeiten haben die Menschen sich als ein Gemeinschaftswesen betrachtet und sich dementsprechend in kleineren oder größeren Gruppen zusammengetan.

Der Zusammenschluss von Personen gleicher beruflicher oder gesellschaftlicher Interessen zu einem Verein oder einer Gesellschaft dient dem allgemeinen Austausch von Interessen, dem Gewinn neuer Erfahrungen, der persönlichen Begegnung oder auch der Durchsetzung von gemeinsamen Wunschvorstellungen im Rahmen von Parteien oder Gewerkschaften, wie sie sich seit einigen Jahrzehnten immer stärker als Ausdruck eines sogenannten Bürgerwillens zeigen.

In einem solchen Zusammenschluss muss auch die Gründung der Hamburger Dermatologischen Gesellschaft gesehen werden. Hier fanden sich einige prominente Fachvertreter zunächst zusammen, um in der Besprechung von dermatologischen Erkrankungen und der dabei erforderlichen Diskussion für jeden Teilnehmer die Möglichkeit zu neuen Ansichten über die Diagnostik und die Therapie zu gelangen. Darüber hinaus ergab sich aus diesen Begegnungen aber auch die Schärfung der eigenen Beobachtungsgabe und die Voraussetzung für einen Gewinn in der eigenen Diagnosestellung.

Unter diesen Voraussetzungen entwickelte sich die Notwendigkeit einer offiziell seitens des Gesetzgebers anerkannten Vereinigung, für welche dann auch die Vorbedingung der Gemeinnützigkeit gegeben sein würden.

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