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Das Finanzamt für Körperschaften

Geschrieben von Prof. Dr. med. Carl Schirren

Von besonderem allgemeinen Interesse war nach der Aktenlage die Tatsache, dass das Finanzamt für Körperschaften Hamburg von der Gesellschaft Gewerbesteuern erhob mit der Begründung, dass das Angebot für eine Ausstellung anlässlich der Tagungen mit einer sogenannten »Standmiete« seitens der beteiligten Firmen abgegolten wurde. Für das Finanzamt war damit nachgewiesen, dass die Hamburger Dermatologische Gesellschaft als ein Gewerbeunternehmen einzustufen sei. Auch intensive Bemühungen seitens des Vorstandes konnten das Finanzamt nicht davon überzeugen, dass die Gesellschaft in gutem Glauben auf den Status der Gemeinnützigkeit zwar gehandelt habe, sich jedoch außerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens bewegt hatte.

Der Vorstand hat aus dieser Situation leider den Kürzeren gezogen und musste den Bescheid des Finanzamtes anerkennen; allerdings fasste er den Beschluss, in Zukunft nur noch Spenden seitens der Industrie anzunehmen, die unabhängig von den jeweiligen Tagungen entgegengenommen werden sollten.

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