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Das Vereinsregister

Geschrieben von Prof. Dr. med. Carl Schirren

Das Amtsgericht Hamburg/Vereinsregister wacht sehr genau über die in der Satzung festgelegten Termine für die Vorstandswahlen. So hatte es am 02.05.1953 den Vorstand darauf aufmerksam gemacht, dass der Termin für eine Vorstandswahl nicht eingehalten worden sei und um eine Mitteilung der Hinderungsgründe gebeten. Seitens des Vorsitzenden wurde hierzu wenige Tage später eine Antwort gegeben, die jedoch vom Gericht nicht anerkannt wurde, sodass jetzt ein sogenannter Notvorstand eingerichtet werden musste, der bis zu einer Neuwahl im Amt bleiben konnte.

Das Gericht lehnte alle vorgetragenen Begründungen wie ausgefallene Frühjahrstagung wegen einer gemeinsamen Tagung mit der Nordwestdeutschen Dermatologischen Gesellschaft und dass eine Abhaltung der Generalversammlung nicht möglich wäre, da das Tagungsprogramm bereits übervoll an wissenschaftlichen Vorträgen und Demonstrationen war, ab und setzte einen Notvorstand ein. Das ist später dann noch einmal so geschehen.

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